Aufbahrung – eine Gelegenheit zur Abschiednahme

Aufbahrung – eine Gelegenheit zur Abschiednahme

War die Aufbahrung früher selbstverständlich, hat sie auch heute noch oft eine wichtige Funktion für die Hinterbliebenen

Die Aufbahrung ist die - offene oder geschlossene - Ausstellung des Verstorbenen und gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zu ihm

  • von diesem Abschied zu nehmen
  • seinen Tod überhaupt zu begreifen, was insbesondere bei einem unvorhergesehenen Todesfall wichtig ist.

Bei der offenen Aufbahrung liegt der Verstorbene in einem offenen Sarg oder auf einer Totenbahre, so dass die Hinterbliebenen den Toten sehen und auch berühren können. Gerade bei plötzlichen Todesfällen konnten sich die Nächsten häufig nicht von dem Verstorbenen verabschieden oder haben, beispielsweise nach einem Unfalltod, unter Umständen einen erschreckenden Anblick als letztes Bild im Kopf. Dann hilft es vielen Menschen, den Verstorbenen, der für eine Aufbahrung optisch vorbereitet wird, noch einmal zu sehen. Das letzte Bild, das Sie dann von ihm haben, ist nicht erschreckend, sondern wahrt das Gedenken an den Verstorbenen zu seinen Lebzeiten.

Die offene Aufbahrung ist in der Leichenhalle der Friedhöfe oder auch in von uns speziell für diesen Anlass vorgehaltenen Räumen möglich. Ist der Todesfall in einem Pflegeheim oder in einem Krankenhaus eingetreten, so gibt es hier in der Regel auch Räume, in denen die Hinterbliebenen in den ersten 36 Stunden nach Todeseintritt von dem Verstorbenen Abschied nehmen können.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Aufbahrung auch zu Hause möglich. Hier können Angehörige, enge Freunde und Bekannte von dem Verstorbenen Abschied nehmen, ganz ohne Zeitdruck und in der gewohnten Umgebung. Die Möglichkeit der Aufbahrung zu Hause besteht auch, wenn der Tod an einem anderen Ort eingetreten ist. Dann wird der Sarg von uns auf Wunsch zu dem Verstorbenen nach Hause gebracht.

Bei der geschlossenen Aufbahrung liegt der Verstorbene in einem geschlossenen Sarg. Regelmäßig erfolgt diese Aufbahrung im Rahmen einer Trauerfeier, auf der die Hinterbliebenen Abschied nehmen. Im Anschluss kann eine Erdbestattung oder eine Einäscherung durchgeführt werden.

Ob Sie eine offene oder eine geschlossene Aufbahrung wünschen, wir beantworten alle Ihre Fragen.


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