Erbschaft

Erbschaft und was man wissen sollte

Nach einem Todesfall benötigen Erben oft rechtlichen Rat und müssen Formalien beachten

Ein Todesfall ist eingetreten. Neben der Bestattung gilt es dann auch, den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. Vielleicht wissen Sie auf Grund des Fehlens eines Testaments, dass Sie nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe sind, oder Sie wissen von einem Testament, hinterlegt oder in den Räumen des Verstorbenen.

Ob Sie Erbe werden, hängt von der Erbfolge ab. Gibt es eine Verfügung von Todes wegen, also ein Einzeltestament, ein gemeinsames Testament oder einen Erbvertrag, regelt diese, wenn sie rechtswirksam ist, wer Erbe wird. Diese so genannte gewillkürte Erbfolge ist dann maßgeblich. Fehlt es an einer solchen, so greift die gesetzliche Erbfolge, die sich nach den verwandtschaftlichen Graden und dem Status als Ehepartner oder eingetragenem Partner richtet.

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft mit der Folge, dass ihnen alle Bestandteile des Nachlasses gemeinschaftlich gehören. Sie haben dann aber die Möglichkeit, den Nachlass unter sich aufzuteilen. Unabhängig davon kann jeder Miterbe über seinen Erbanteil verfügen. Gerade bei Bestehen einer Erbengemeinschaft kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, die fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes sinnvoll machen.

Für Erben ist es häufig, insbesondere im Zusammenhang mit zum Nachlass gehörenden Immobilien, erforderlich, ihre Erbenstellung nachzuweisen. Hierfür wird ein Erbschein benötigt, dessen Erteilung Sie im Falle einer Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht beantragen müssen. Sollte eine Erbengemeinschaft bestehen, so braucht nicht jeder Erbe einen Erbschein zu beantragen. In jedem Fall muss der Antrag aber persönlich gestellt werden, was entweder vor dem Amtsgericht oder aber einem Notar geschehen kann. Für den Erbschein werden Gebühren erhoben.

Ein wichtiges Thema ist die Erbausschlagung, die vor allem bei Schulden des Nachlasses bedeutsam werden kann. Auch hierfür ist persönliches Erscheinen vor dem Nachlassgericht oder einem Notar erforderlich. Außerdem ist eine Frist von 6 Wochen seit Kenntnis, dass man Erbe geworden ist, also oft seit Kenntnis des Todesfalls, einzuhalten. Auch hier ist im Zweifel dringend qualifizierter Rechtsrat erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur einige allgemeine Hinweise geben können und dürfen, die in keinem Fall als Rechtsberatung zu verstehen sind und eine solche nicht ersetzen können.

 


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