Bestattungen seit 1861
Für die Beurkundung des Sterbefalles werden folgende Urkunden benötigt:

 Ledig: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
 Verheiratet: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (ab Heiratsjahr 1957)
 Verwitwet: Wie bei „Verheiratet“, zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
 Geschieden: Wie bei „Verheiratet“, zusätzlich Scheidungsungseintrag im Familienbuch oder das Scheidungsurteil

Zusätzlich wird benötigt:

 Grabnachweis
 Rentenunterlagen der/des Verstorbenen
 Versicherungsscheine und Nachträge
 Krankenkassen-Karte des Verstorbenen
 Testament, wenn der Auftraggeber nicht in direkter Linie verwandt ist